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Ferienanspruch Schweiz: Die wichtigsten Regelungen

Jeder Arbeitnehmer hat in der Schweiz einen Anspruch auf Ferien! Das ist auch gut so, denn Ferien sorgen dafür, dass Arbeitnehmer sich erholen können und schaffen einen Ausgleich zur Arbeit. Daher gibt es gesetzliche Vorgaben, die jeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen sollte. Wir bringen ein bisschen Licht ins Dunkel.

Dauer Ferienanspruch

Jeder Arbeitgeber in der Schweiz muss seinen Angestellten mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr gewähren. Bei unter 20-jährigen müssen es mindesten fünf Wochen Ferien pro Jahr sein. Abweichungen nach oben sind generell möglich, sie dürfen jedoch nie zum Nachteil der Arbeitnehmenden ausfallen. Bei älteren Arbeitnehmenden (häufig ab 50 Jahre) wird meist ein höherer Ferienanspruch gewährt.

Zeitpunkt der Ferien

Über den Zeitpunkt der Ferien bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber, wobei er aber auf die Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen muss (Art. 329c Abs. 2 OR).

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Wichtige Infos für die Ferienplanung

Wichtig für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist zudem, dass von dem gewährten Ferienanspruch mindestens 2 Wochen am Stück genommen werden müssen (Art. 329c Abs. 1 OR). Aber wenn keine zwingenden betrieblichen Interessen dagegensprechen, müssen dem Arbeitnehmer auch mehr als zwei Wochen am Stück gewährt werden.

Krankheit während Ferienbezug

Auch bei Erkrankungen innerhalb der Ferien gibt es konkrete Regelungen. Sollte ein Arbeitnehmer während der Ferien erkranken und so der Erholungszweck der Ferien entfallen, hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf Nachgewährung der Ferientage.

Ausbezahlung Ferien

Ferien dürfen während einer Anstellung grundsätzlich nicht ausgezahlt werden, da in diesem Fall der Erholungszweck nicht erfüllt wird (Art. 329d Absatz 2).

Verjährung Urlaub

Auch wenn der jährliche Ferienanspruch am Ende des Jahres nicht vollständig genommen wurde, so verfällt er nicht. Erst nach fünf Jahren verjährt ein Ferienanspruch (Art. 128 Absatz 3).

Möglichkeiten der Ferienplanung

Für die individuelle Berechnung der Ferienansprüche gibt es verschiedene Möglichkeiten. Im einfachsten Fall können Sie Excel-Tabellen unterstützen, um die Ferien für die Mitarbeitenden zu planen. Soll es etwas individueller sein, so kann Workforce Management Software helfen. Bei der Berechnung der Ferien und der automatischen Beantragung können diese Tools sinnvoll unterstützen, und Ihnen dabei helfen, einfach Ferien zu berechnen und auch zu beantragen. Dabei können Altersgrenzen, ab denen ein höherer Ferienanspruch gewährt wird, hinterlegt und automatisch berücksichtigt werden. Brauchen Sie eine individuelle Beratung bei der Berechnung und Beantragung von Ferien oder auch bei der Erfassung der Arbeitszeiten, dann nutzen Sie die Möglichkeit sich unverbindlich und kostenlos mit unseren GFOS Workforce Experten auszutauschen!

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