Veröffentlicht:

Zuletzt aktualisiert:

Lesezeit:

circa 2 Minuten

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in der Schweiz

Auch wenn derzeit einige Firmen der Pflicht noch nicht nachkommen, in der Schweiz gibt es eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgebende. Diese ist im Arbeitsgesetz Art.46 sowie 73. geregelt. Dabei müssen Unternehmen sowohl die tägliche als auch wöchentliche Arbeitszeit nachweisen können. Auch Mehr- oder Ausgleichszeit sowie Ruhezeiten, wie Pausen müssen genau dokumentiert werden. Diese Daten müssen sogar fünf Jahre aufbewahrt werden.

Aber es gibt auch Ausnahmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Ausnahmen zusammengefasst!

1.Bestimmte Personen- oder Berufsgruppen

Es gibt Ausnahmen von dem Gesetz, also Personen- oder Berufsgruppen, die grundsätzlich keine Arbeits- und Ruhezeiten erfassen müssen und die von den Regelungen unberührt bleiben. Darunter fallen Künstler, Geistliche, Handelsreisende, Besatzungen im Luftverkehr, Angestellte in landwirtschaftlichen Betrieben sowie leitende Angestellte die ihre Arbeitszeit selbst organisieren.

2. Einkommensgrenze

Eine weitere Ausnahme sind Arbeitnehmende mit einem Einkommen von mehr als CHF 120.000 (inklusive Boni), die bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit weitestgehend eigenverantwortlich sind. Allerdings muss diese Abschaffung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitsvertrag geregelt sein. In diesem Fall müssen aber weiterhin Sonntags- und Nachtarbeit erfasst werden.

© Unsplash.com / Kostenfreie Nutzung gewährt

3. Kleine Unternehmen und unter Einverständnis der Arbeitnehmer

Eine Sonderregelung (Art.73b ArGV 1) gibt es zudem für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten oder Unternehmen mit einer kollektiven Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung oder der Zustimmung der Mehrheit der Mitarbeiter, sollte es keine Arbeitnehmervertretung geben. Für diese Gruppen ist eine partielle oder vereinfachte Erfassung der Arbeitszeiten ausreichend.

Auch wenn es einige Ausnahmen gibt, so müssen doch die Mehrheit der Arbeitgebenden der Pflicht nachkommen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: die Erfassung mit Excel Tabellen, mechanischen Stempeluhren oder aber die elektronische Erfassung mittels Terminals, Apps oder anderen mobilen Anwendungen.

Lösungen für spezifische Anforderungen

Für branchen- und unternehmensspezifische Lösungen gibt es umfangreiche Zeiterfassungssysteme, bei denen betriebsspezifische Regelungen innerhalb der Anwendung eingestellt und angepasst werden können. Zudem werden so alle gesetzlichen Vorgaben einfach berücksichtigt inklusive Ruhezeiten. Auch verschiedene Arbeitszeitmodelle können so einfach für jede Unternehmensgröße abgebildet werden.

Brauchen Sie Unterstützung bei der korrekten Erfassung der Arbeitszeiten? Unsere Experten beraten Sie gerne in einem persönlichen unverbindlichen Gespräch!

Schlagwörter:

Beiträge
Ähnliche Beiträge
Rufen Sie uns an

+49 . 201 • 61 30 00

Schreiben Sie uns

Zum Kontaktformular

Zurück zum Seitenanfang