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Recht auf Pausen - Wann und wie lange stehen Arbeitnehmenden Pausen zu?

Allen Arbeitnehmern stehen ab einer gewissen Arbeitszeit laut dem Arbeitsgesetz Pausen zu. Diese Pausen dienen der Erholung und sind für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtend. Doch wann und wie lange müssen diese Pausen gewehrt werden? Wir klären Sie einfach verständlich über Ihre Rechte und Pflichten auf!

Minimale Pausendauer

Nach Art.15 des Arbeitsgesetzes müssen Mindestpausen eingehalten werden, die nach der Arbeitsdauer gestaffelt sind. Hier bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Pausenregelungen.

Arbeitszeit

Mindestpausendauer

< 5 ½ Stunden

Keine Pause notwendig

Ab 5 ½ Stunden

15 Minuten

7-9 Stunden

30 Minuten

> 9 Stunden

60 Minuten

Zusätzlich muss noch eine weitere Pause von 15 Minuten gewährt werden, wenn die Arbeitszeit durch eine Mittagspause unterbrochen wird und eine der dadurch geteilten Arbeitszeiten 5 ½ Stunden überschreitet. Also fangen Sie beispielsweise um 6 Uhr an zu arbeiten und machen um 12 Uhr Ihre Mittagspause so steht Ihnen eine weitere 15-minütige Pause zu. Pausen von mehr als einer halben Stunde können dabei aufgeteilt werden.

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Diese Pausen gelten normalerweise als nicht bezahlte Arbeitszeit, es sei denn der Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern diese als Arbeitszeit anzurechnen (Sonderregelung im Arbeitsvertrag) oder aber der Arbeitnehmer darf während seiner Pause den Arbeitsplatz nicht verlassen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Pause bezahlen. Nicht als Pause gelten Arbeitsunterbrechungen, die technisch bedingt sind und die es nicht zulassen sich auszuruhen.

Darf ich durcharbeiten, anstatt die Pause zu nehmen?

Nein, die Pausenzeiten sind nicht nur verpflichtend für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer: Sie dienen der Erholung und sollen daher Fehler und Unfälle vermeiden. Daher ist ein Durcharbeiten ohne Pause nicht erlaubt.

Recht auf Raucherpause?

Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet regelmäßige Raucherpausen zu gewähren. Hier bedarf es einer individuellen Absprache mit dem Arbeitgeber, wie oft und wie lange die Pausen gewährt werden. Sie gelten aber in jedem Fall als Arbeitsunterbrechungen und werden nicht entlohnt.

Sonderpausen für Schwangere

Schwangeren, die hauptsächlich stehende Tätigkeiten verrichten, ist zusätzlich alle zwei Stunden eine Pause von zehn Minuten zu gewähren.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Berechnung und dem Abzug von Pausenzeiten? Dabei können Workforce Management Systeme helfen. Diese hinterlegen Pausenregelungen und ziehen Pausen automatisch nach bestimmten Arbeitsstunden ab – die Pausen werden im Zeitkonto der Mitarbeiter gespeichert. So sind Sie und Ihre Mitarbeiter auf der sicheren Seite. Sie erhalten stets einen Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden und können sich so einfacher an die Vorgaben und Einhaltung der Pausenzeiten halten. Gerne beraten Sie unsere Experten in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch.

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